Wie hoch sind die Gebühren und wann werden diese erhoben?

  • Zulassung Allgemein

Gemäss Art. 38 RAV beträgt die Gebühr für die Beurteilung des Zulassungsgesuchs durch die RAB für:

  • natürliche Personen: CHF 800
  • Revisionsunternehmen: CHF 1'500
  • staatlich beaufsichtigte Revisionsunternehmen: mind. CHF 5'000

Von staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmen wird die Gebühr für die Zulassung nach Zeitaufwand erhoben, wobei der Stundenansatz CHF 250 und die Gebühr mindestens CHF 5'000 beträgt (Art. 38 Abs. 5 RAV). Zusätzlich wird jährlich eine Aufsichtsabgabe zur Deckung der nicht durch Gebühren gedeckten Kosten der RAB von mindestens CHF 10'000 sowie eine Gebühr nach Zeitaufwand für die periodische Überprüfung (Inspektion) erhoben (vgl. Art. 39 und 42 ff. RAV).

Die RAB erhebt eine Gebühr für:

  • die Beurteilung eines Zulassungsgesuchs;
  • die Erneuerung der Zulassung;
  • die Änderung der Zulassungsart;
  • die Übertragung der Zulassung (Art. 21a RAV).