Geschäftsbericht 2023

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Der Bundesrat hat den Geschäftsbericht 2023 der RAB genehmigt. Der Bericht informiert über die Erfahrungen der RAB im vergangenen Jahr, kommentiert laufende Entwicklungen und enthält Hinweise zu den Handlungsschwerpunkten im Jahr 2024.

Die Strategieperiode von 2020–2023 konnte mit der vollständigen Umsetzung der Ziele abgeschlossen werden. Die RAB hat im Kern sichergestellt, dass sich die Qualität von Schweizer Revisionsdienstleistungen im internationalen Vergleich auf einem hohen Niveau bewegt. Die strategischen Ziele für die Jahre 2024–2027 wurden vom Bundesrat am 24. Januar 2024 genehmigt.

Aufsicht 
Im vergangenen Jahr hat die RAB 12 Inspektionen bei staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmen durchgeführt. Insgesamt wurde eine gute Prüfqualität festgestellt. Allerdings besteht auch Verbesserungspotential: Im Bereich der Rechnungsprüfung wurden die meisten Schwachstellen bei den Prüfungsnachweisen und im Bereich der Aufsichtsprüfung bei der Einhaltung der Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäscherei festgestellt. Weitere wichtige Aufsichtsthemen waren die Förderung einer ausgewogenen Corporate Governance, die Sicherstellung einer Kultur, die auf das öffentliche Interesse ausgerichtet ist, die zeitnahe Übernahme der internationalen Prüfungsstandards in das nationale Berufsrecht und die Einführung des neuen Standards zum Qualitätsmanagement. Auf neu aufkommende Themen hat die RAB schnell und entschieden reagiert. So hat sie insbesondere mit Blick auf die Übernahme der Credit Suisse Group AG durch die UBS AG entsprechende ad hoc-Überprüfungen beim zuständigen Revisionsunternehmen ausgelöst. 

Zulassung
2023 startete die neue Welle für die Erneuerung der auf fünf Jahre befristeten Zulassung von Revisionsunternehmen. Erwartungsgemäss hat die Zahl der zugelassenen Revisionsunternehmen mit 1'926 gegenüber dem Vorjahr (2'000) leicht abgenommen. Die Anzahl zugelassener natürlicher Personen hat sich dagegen auf 9'789 erhöht (Vorjahr: 9'554). Mit rund 1'000 Zulassungen wird der Höhepunkt der Erneuerungswelle im Jahr 2024 erwartet.

ESG bleibt im Fokus der RAB
Der Bundesrat hat seinen Willen für eine international abgestimmte Regelung bei der nachhaltigen Unternehmensführung bekräftigt und die Eckwerte für eine Gesetzesvorlage beschlossen. Diese soll spätestens im Juli 2024 in die Vernehmlassung gehen und umfasst neu die Prüfpflicht für Nachhaltigkeitsberichte für Gesellschaften ab bestimmten Schwellenwerten. Die RAB wird dieses Thema weiterhin genau verfolgen und sich in die Erarbeitung künftiger Rechtsgrundlagen einbringen.

Weitere Informationen
Der vollständige Geschäftsbericht 2023 ist auf der Website der RAB verfügbar.

Adresse für Rückfragen
Reto Sanwald, Direktor RAB
reto.sanwald@rab-asr.ch
+41 31 560 22 22