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Gesetzgeber schafft Grundlage für Fernüberprüfungen der RAB
Die Eidgenössischen Räte haben am 19. Juni 2026 eine Änderung des Revisionsaufsichtsgesetzes (RAG) verabschiedet, welche die Möglichkeit grenzüberschreitender Aufsichtshandlungen per Fernzugriff (sog. «remote inspections») vorsieht.
Mit dieser Möglichkeit können Effizienzgewinne in der Aufsichtsarbeit erzielt und auch ein Beitrag zur Reduktion der globalen Reisetätigkeit geleistet werden.
Die neuen Bestimmungen treten voraussichtlich am 1. Januar 2027 in Kraft.