Nachführung Rundschreiben 1/2008 und 1/2009

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Die RAB hat am 13. Dezember 2024 eine Änderung der Rundschreiben 1/2008 und 1/2009 verabschiedet und auf den 15. Dezember 2024 in Kraft gesetzt. 

Dabei wurden die internationalen Standards ISA 260 und 700 in ihrer neuen Fassung anerkannt. Weiter hat die RAB Übergangsbestimmungen in Kraft gesetzt für den Fall, dass die Jahres- und Konzernrechnungen des Geschäftsjahres 2024 vorzeitig freiwillig nach den Prüfungsstandards ISA-CH 220 (Revised), ISA-CH 315 (Revised) und ISA-CH 600 (Revised) geprüft werden.

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