Neues Gesetz für die nachhaltige Unternehmensführung erhöht Schutz für Menschenrechte sowie Umwelt und entlastet KMU

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Bundesrat verabschiedet indirekten Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative und eröffnet Vernehmlassung

Der Bundesrat hat am 1. April 2026 einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» (Konzernverantwortungsinitiative) verabschiedet und bis 9. Juli 2026 in die Vernehmlassung gegeben. 

Der Vorentwurf zu einem Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung (NUFG) sieht vor, dass die RAB neu folgende Aufgaben übernimmt:

  • Zulassungs- und Aufsichtsbehörde für Nachhaltigkeitsprüfer:innen
  • Aufsichtsbehörde über Grossunternehmen hinsichtlich der Einhaltung von Sorgfaltspflichten zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt 

Medienmitteilung des Bundesrates vom 2. April 2026 (mit weiteren Unterlagen)